Regionalplanentwurf ist massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung

17.06.2021

CDU-Fraktion Freudenberg kritisiert die Planungen aus Arnsberg

Massiv kritisiert die Freudenberger CDU-Fraktion den Entwurf des neuen Regionalplan, der den Kreis Siegen-Wittgenstein betrifft. Insbesondere beanstanden die Christdemokraten geplante Regelungen zu Wohnbauflächen und Gewerbeflächen, die so in deren Sicht nicht hingenommen werden können.
Forderung: Bereitstellen von ausreichenden Wohnbauflächen in Freudenberg
„Wer sich derzeit in Freudenberg und den Stadtteilen umschaut, findet auf dem Immobilienmarkt weder Wohnungen noch Häuser oder gar Bauland. Und wenn doch, entbrennt ein Bieterwettbewerb um das rare Gut. Gleichzeitig mehren sich die Suchanzeigen, allerdings sind die Erfolgsaussichten eher gering“, erläutert CDU-Fraktionssprecher Christoph Reifenberger. „Der Entwurf des Regionalplans hilft hier nicht, insbesondere junge Familien, die hier ein Zuhause suchen, zu unterstützen, ganz im Gegenteil.“
Der Regionalplan sieht vor, vorhandene Planungsreserven für Bauland einzukassieren. Begründung ist die schrumpfende Bevölkerung. Verschärft wird die Situation durch eine nicht nachvollziehbare Berechnungsmethode zur Ermittlung des Baulandbedarfs, die eine deutliche Verdichtung vorsieht. So würde sich in einem neu geschaffenen Baugebiet für ein Einfamilienhaus weniger als 300 qm Grundstück ergeben. Aus Sicht der CDU-Fraktion geht das völlig an der Realität vorbei. „Der Regionalplanentwurf bietet auf die aktuelle Entwicklung im Wohnungs- und Baulandmarkt keine Lösungen, schränkt zudem notwendige Entwicklungen insbesondere in den Dörfern erheblich ein.“
Wohnen und Gewerbe trennen
Ebenso wenig mitgetragen werden die Planungen, zukünftig die innerörtlichen Wohnbereiche (Allgemeiner Siedlungsbereich, ASB) mit Gewerbebetrieben zu vermischen, sogenannte ASB-G-Flächen einzuführen.
„Dies geht weit über das hinaus, was wir in Freudenberg kennen und schätzen, nämlich den Einzelhandel in den Ortskernen der Dörfer und in der Altstadt. Dieses neue Siedlungskonstrukt ASB-G eröffnet auch großen Gewerbebetrieben die Möglichkeit, sich mitten in Wohngebieten anzusiedeln“, zeigt sich Christoph Reifenberger verwundert. „Während man in Freudenberg seit Jahren bestrebt ist, die vorhandenen Mischgebiete eher zu verkleinern, geht diese Vorgabe des Regionalplans völlig an einer sinnvollen Stadtentwicklung vorbei“, ärgert sich Reifenberger. Die Formulierung im Regionalplanentwurf lässt einen großen Interpretationsspielraum zu. Die nahezu komplette Ausweisung von Freudenberg (Kernstadt), Büschergrund und Alchen als potentielles Wohn-/Gewerbemischgebiet stellt eine Beeinträchtigung der Wohnqualität dar. Dies widerspreche den Zielen des Leitbildes der Stadt und sei daher aus Sicht der CDU in Freudenberg nicht hinnehmbar.
Weiterentwicklung für Gewerbebetriebe
Gleichwohl sind Expansionsflächen für Gewerbebetriebe notwendig, jedoch mit Augenmaß. Der Regionalplan weist bis 2040 einen zusätzlichen Bedarf von 23 ha im Raum Freudenberg aus. Überplant werden jedoch im Regionalplan-Entwurf mehr als 150 ha. Aus Sicht der CDU Freudenberg sind solche Standortmöglichkeiten im Interesse der Bürger und Investoren zu bevorzugen, die keinen oder wenig Transport- und Pendlerverkehr innerhalb der Ortschaften verursachen, die sich landschaftsschonend implementieren lassen und einen möglichst großen Abstand zu den Siedlungsgebieten aufweisen. „Dafür bedarf es einer hohen Akzeptanz bei den Bürgern, auch mit Blick auf den Flächenverbrauch“, so Reifenberger. „Gleichzeitig gilt es Arbeitsplätze wie auch Gewerbesteuereinnahmen zu sichern.“ Gelingen kann dies nach Auffassung der CDU Freudenberg nur, wenn die Gewerbegebietsvorgaben des Regionalplans den gemeinsamen Werten der Bürgerschaft und der Kommune nicht entgegenstehen. Deshalb kann nur eine sanfte, nachhaltige Integration neuer Gewerbeflächen realistisch sein, die insbesondere in Freudenberg final abgestimmt wird, allenfalls begleitet durch Arnsberg. „Zielführend wird sich die CDU Freudenberg für eine möglichst optimale, kommunale Lösung einsetzen. Auf die Erarbeitung neuer Varianten, verbesserte Flächenschnitte, die Prüfung des Einbezugs von interkommunalen Projekten und Brachflächen und der Festlegung einer stufenweisen und vom tatsächlichen Bedarf abhängigen Erschließungs-Reihenfolge“, so Reifenberger.
Art der Beteiligung schlichtweg katastrophal
„Als katastrophal kann die Beteiligung der Menschen in der Region angeprangert werden“, konstatiert Reifenberger und zitiert dabei den Regierungspräsidenten, der das Regionalplan-Mitwirkungsverfahren als  vielversprechend und „als eine moderne Plattform“ bezeichnete.
„Die Beteiligung gerade des politischen Ehrenamtes bedingt jedoch eine wirkliche Transparenz der Planungsvorgänge“, stellt Reifenberger heraus. Beispielsweise erlebe die Öffentlichkeit zwischen den Verwaltungen gegenwärtig eine Auseinandersetzung, ob das „Gegenstromverfahren“ tatsächlich funktioniert habe. Reifenberger: „Insoweit ist zu kritisieren, dass in der sogenannten Story-Map, in der Verfahrensschritte und Fachbeiträge hinterlegt sind, nicht auch die Protokolle der einzelnen Werkstattgespräche aufzufinden sind.“ Das hätte zu einer nachvollziehbaren Transparenz geführt, was wirklich z. B. von der Stadt Freudenberg vorgebracht worden sei und welche Bewertung dazu die Regionalplanung abgegeben habe. „So sind einige Arnsberger Festlegungen und Einschätzungen nur schwer nachvollziehbar.“
Kritik äußert die Freudenberger CDU-Fraktion allerdings auch am Selbstverständnis des Verfahrens. Im Regierungsbezirk-Amtsblatt zu veröffentlichen, dass für Einwände und Zuschriften zum Regionalplan-Entwurf keine Eingangsbestätigung erfolge, sei schlicht unhöflich. Noch viel ärgerlicher sei der Hinweis, „Eine gesonderte Benachrichtigung über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt nicht“. „Wir werden in unserer Bewertung an den Regierungspräsidenten einfordern, dass analog der kommunalen Planverfahren in einer Synopse die Anregungen sowie dazu die spezifische Beurteilung und abschließende Würdigung aufgenommen wird“, kündigt Christoph Reifenberger abschließend an. Dies müsse ganz selbstverständlich in einem Erörterungsverfahren dazugehören und vor einem Aufstellungsbeschluss den Beteiligten bekannt sein.