Mehr Sicherheit für Fußgänger - Etliche Maßnahmen werden umgesetzt

15.12.2020

„Ein sehr gutes Ergebnis“, so bewertet Stefan Irle, Sprecher der CDU-Fraktion im Bau- und Verkehrsausschuss, die Maßnahmen, die die Verkehrsschau zur Erhöhung der Sicherheit insbesondere von Fußgängern beschlossen hat:

  • Um die Sicherheit der Schulkinder an der Heuslingstraße (K 19) im Bereich der Bushaltestelle „Oberheuslingen Vereinshaus“ zu verbessern, wurde auch in Fahrtrichtung Niederheuslingen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. In die Gegenrichtung besteht diese Beschränkung bereits seit Längerem.
  • An der Dirlenbacher Straße (K 1) wurden für den Ortseingang aus Richtung Freudenberg kommend seitliche Leiteinrichtungen angeordnet, die die Fahrbahn optisch verengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung herbeiführen sollen.
  • Die Ortstafel am Ortseingang des Stadtteils Oberholzklau aus Richtung Bühl wird um ca. 50 m vorgezogen, so dass auch das erste Wohnhaus bereits von der Ortstafel erfasst wird. Zudem wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für die Kreuztaler Straße zwischen den Stadtteilen Bühl und Oberholzklau für beide Fahrtrichtungen angeordnet.
  • Durch den neu angelegten „KulturFlecken-Weg“ von Freudenberg nach Hohenhain wird die Hohenhainer Straße (K 21) am Ortseingang Hohenhain verstärkt von Wanderern gequert, da der Wanderweg auch speziell Familien mit Kindern anspricht. Um für die Wanderer mehr Sicherheit zu schaffen, wurde ein Vorziehen der vorhandenen 70 km/h-Beschilderung aus Fahrtrichtung Freudenberg kommend angeordnet. Des Weiteren wurde auch in die Gegenrichtung bis zur Querung des Wanderweges eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h angeordnet. In beide Fahrtrichtungen wird zudem durch Zeichen 133 StVO auf Fußgänger hingewiesen.

Schon beschildert wurde die Wendinger Straße, da es dort immer wieder zu Beschwerden über zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten gab. Da in einer Tempo-30-Zone keine die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigenden wiederholenden Verkehrszeichen zulässig sind, wurde die Beschilderung hier geändert. Für das Ende der Bebauung wurde daher die Aufstellung von Zeichen 274.2 StVO (Ende Tempo-30-Zone) bzw. in die Gegenrichtung von Zeichen 274.1 StVO (Beginn Tempo-30-Zone) angeordnet. Der Bereich vom Ende der Bebauung wird in beide Fahrtrichtungen mit Zeichen 274-30 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) ausgeschildert.
„Ich hoffe, dass nun auch noch zeitnah die Beschilderung und die Querungshilfe in der Straße Hommeswiese umgesetzt wird“, so Stefan Irle. „Hier sind viele Schulkinder unterwegs, die sicher in die Schule kommen sollen.