Unterschriftenaktion G9

03.02.2017

Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung - G9 jetzt!"

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat die Landesregierung die amtliche Listenauslegung (2. Februar bis 7. Juni 2017) und die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung (5. Januar 2017 bis 4. Januar 2018) für das Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung - G9 jetzt!" zugelassen.

Ziel des Volksbegehrens ist es, dass an Gymnasien in Nordrhein Westfalen das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren abgelegt wird.

Stimmen acht Prozent der Stimmberechtigten zu - das wären 1,06 Millionen Bürgerinnen und Bürger landesweit - kann der Landtag diesem Begehren in einer neuerlichen Abstimmung folgen. Lehnt der Landtag den Antrag ab bzw. setzt er sich nicht innerhalb von zwei Monaten mit dem Votum des Volksbegehrens auseinander, kommt es zu einem Volksentscheid.

Dieser wäre erfolgreich und das daraus resultierende Gesetz bindend, wenn rund zwei Millionen Wählerinnen und Wähler (15 Prozent aller NRW-Bürger) für das Abitur in Klasse 13 stimmen.

Seit dem 5. Januar dürfen die Initiatoren im Rahmen der freien Unterschriftensammlung nun zwölf Monate lang Unterschriften für das Volksbegehren "G9 jetzt!" sammeln. Alle 396 Städte und Gemeinden in NRW sind entsprechend des Zulassungsbeschlusses der Landesregierung zudem verpflichtet, die von der Initiative zur Verfügung gestellten Unterschriftenlisten vom 2. Februar bis zum 7. Juni 2017 öffentlich auszulegen.

In der Stadt Freudenberg werden diese Listen im

Rathaus, Zimmer 104, Mórer Platz 1,

ausliegen.

Ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten besteht auch an vier Sonntagen die Option, sich in die Listen einzutragen und zwar am

Sonntag, 19. Februar 2017,
Sonntag, 26. März 2017,
Sonntag, 30. April 2017 und
Sonntag, 28. Mai 2017,

jeweils von 09.00 bis 13.00 Uhr.

Mit Ende der öffentlichen Auslegung - also nach dem 7. Juni 2017 - dürfen die Initiatoren von "G9 jetzt!" noch bis spätestens 4. Januar 2018 weitere Unterschriften sammeln.

 

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Personen, die

    · Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    · das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    · mindestens seit dem 16. Tag vor Ablauf der Eintragungsfrist am 7. Juni 2017 in Nordrhein Westfalen Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Alle Stimmberechtigten werden automatisch in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) aufgenommen. Eine der Wahlbenachrichtigung vergleichbare Information ist für das Volksbegehren gesetzlich nicht vorgesehen und wird folglich nicht versandt.

Wo kann ich meine Stimme abgeben?

Sie haben drei Möglichkeiten an der Abstimmung teilzunehmen:

Sie haben drei Möglichkeiten an der Abstimmung teilzunehmen:

· Durch Unterschrift in die amtliche Eintragungsliste.
· Durch Beantragung eines Eintragungsscheines (online hier) oder
· Durch Eintragung bis zum 4. Januar 2018 in die parallele Unterschriftensammlung der Initiatoren.

Was muss ich bei der Eintragung in die amtliche Eintragungsliste beachten?

Die Prüfung der Eintragungsberechtigung (Stimmrecht) muss vor der Eintragung in die amtlich ausgelegten Listen durch Identitätskontrolle und Abgleich mit dem Wählerverzeichnis erfolgen.

Das Mitbringen eines Personalausweises oder Reisepasses ist daher zwingend erforderlich.

Wie und bis wann bekomme ich einen Eintragungsschein?

Einen Eintragungsschein können Sie bis zum 31. Mai 2017 (12.00 Uhr) bei der Stadt Freudenberg, Zimmer 104, Mórer Platz 1, beantragen.

Der Antrag auf Eintragung kann wie folgt gestellt werden:

    · schriftlich,
    · per Telefax 02734/29119
    · per E-Mail: A.Heuzeroth [at] Freudenberg-Stadt.de
    · per Onlinebeantragung (Homepage der Stadt Freudenberg)

Ihr Eintragungsschein muss bis zum 7. Juni 2017, 12.30 Uhr, bei der Stadt Freudenberg eingehen.

Auf dem Eintragungsschein haben die Stimmberechtigten gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt zu versichern, dass die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens von ihnen persönlich abgegeben worden ist. Stimmberechtigte, die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder durch körperliches Gebrechen gehindert sind, den Eintragungsschein zu unterzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Auf dem Eintragungsschein hat die oder der Stimmberechtigte oder die Hilfsperson gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt zu versichern, dass die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder gemäß dem erklärten Willen der oder des Stimmberechtigten abgegeben worden ist.

Quelle: Stadt Freudenberg

Weitere Infos auf: https://www.g9-jetzt-nrw.de/